Eine standardisierte Messung des Therapie-Ergebnisses gehört heutzutage zur professionellen Berufsausübung. Außerdem fordern Rahmenempfehlungen, Vereinbarungen und Gesetze (§ 135a SGB V) von uns Qualitätssicherung, so auch Ergebnisqualität. Ergebnisqualität können wir in der evidenzbasierten Physiotherapie vor allem dadurch nachweisen, dass wir mit Belegen, Zahlen und Daten zeigen, dass es Patient*innen durch die physiotherapeutische Intervention besser geht. Für Ihren Überblick:
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