Lebenslanges Lernen als OMT-ler

Lebenslanges Lernen als OMT-ler

Bild vom LLL-Formular der AGMT; (c) Arbeitsgemeinschaft Manuelle Therapie im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.Um die Anerkennung als OMT-Therapeut/in durch die International Federation of Orthopaedic Manipulative Physical Therapists (IFOMPT) zu erhalten, müssen Absolvent*innen nachweisen, dass sie sich kontinuierlich weiterbilden. Mit der letzten Überprüfung unserer OMT-Weiterbildung, ob sie den Qualitätsstandards der IFOMPT entspricht, haben wir 2016 die Vorgabe bekommen, diese kontinuierliche Weiterbildung bei unseren Absolvent/innen zu dokumentieren.
Da wir unsere Absolvent*innen als sehr motiviert, interessiert und wissenshungrig kennen, dürfte es für sie „das Leichteste von Welt“ sein zu zeigen, dass sie an Schulungen, Tagungen oder Symposien teilgenommen haben, oder Fachartikel geschrieben haben, oder Vorträge gehalten haben, oder oder oder…

Welche Aktivitäten werden angerechnet, und wie viel ist notwendig?Frau zeigt Daumen hoch; (c) Patrizia Tilly, erworben über www.fotolia.de

Die Aktivitäten des Lebenslangen Lernens werden mit einem Punktesystem bewertet, das sich am Fortbildungspunktesystem für Physiotherapeuten orientiert. Dabei sind OMT-Absolvent/innen verpflichtet, in einem Zeitraum von jeweils vier Kalenderjahren mindestens 60 Fortbildungspunkte nachzuweisen, wobei maximal 30 Punkte pro Jahr angerechnet werden. Die Nachweispflicht ruht in Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit, sowie bei Arbeitsunfähigkeitszeiten von mehr als zwei Monaten. Der Nachweiszeitraum verlängert sich diesen Ruhezeiten entsprechend. Über andere gewichtige Gründe, die eine Ruhezeit der Nachweispflicht ggf. rechtfertigen können, entscheidet im Einzelfall die Weiterbildungsleitung.
OMT-Absolvent*innen, die den Anforderungen des lebenslangen Lernens in diesem Sinne nicht gerecht werden, werden aus dem OMT-Register der AGMT gestrichen und sind nicht berechtigt, weiterhin die Zusatzbezeichnung „OMT“ zu führen. Über die Möglichkeit und die Bedingungen einer Rückerlangung dieses Rechts kann im Einzelfall die Weiterbildungsleitung der AGMT entscheiden.
Fortbildungspunkte können für verschiedene Aktivitäten angerechnet werden, wenn diese zu einer kritisch-reflektiven Auseinandersetzung mit OMT-relevanten Themen beitragen. Eine Möglichkeit sind zum Beispiel unsere jährlich in Wremen stattfindenden OMT-Fachfortbildungen, demnächst im Mai 2020 zum Thema "Kommunikation - das fehlende Puzzleteil ind er Therapie" (Kursnummer 529/20). Das Formular OMT-LLL listet mögliche Aktivitäten auf.
  • Teilnahme an Fortbildungen oder regionalen Arbeitsgruppen
  • Leitung von Treffen einer regionalen Arbeitsgruppe
  • Teilnahme an Kongressen oder Symposien
  • Präsentation oder Workshopleitung auf einem Kongress oder Symposium
  • Dozententätigkeiten und Lehrassisstenzen
  • Publikationen (Fachbücher, allgemeine Beiträge in Fachzeitschriften, eigene Forschung)
  • Maßgebliche Beteiligung an wissenschaftlichen Forschungsprojekten
  • Andere Aktivitäten, z.B. Begutachtung von Befunden, Abschlussarbeiten, Betreuung von online Diskussionsforen, Mitarbeit in Organisationen oder Gremien (z.B. Vereins-/Verbandsvorstände, Arbeitsgruppen, wissenschaftliche Beiräte, Peer-Review-Gremien, Kongressplanungsgruppen, Ethikkomitees, etc.)
Über Anrechnung von Aktivitäten entscheidet die Weiterbildungsleitung. Sollten Aktivitäten zum Nachweis von Fortbildungspunkten eingereicht werden, die aus Sicht der Weiterbildungsleitung nicht geeignet sind, eine kritisch-reflektive Auseinandersetzung mit OMT-relevanten Themen zu demonstrieren, werden die entsprechenden OMT-Absolvent*innen hierüber informiert. Sie haben dann die Möglichkeit, die ggf. fehlenden Fortbildungspunkte innerhalb des Folgejahres auszugleichen.

Verfahren zur Dokumentation des Lebenslangen Lernens als OMT-ler

Einreichen der Nachweise:
Bitte reichen Sie, möglichst 1x pro Jahr, unser Formular OMT-LLL ausgefüllt ein und senden Belege der Fortbildungsaktivitäten in Kopie mit. 
bevorzugt: per E-Mail an  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
per Fax an 04705-9518-10
per Post an: Physio-Akademie, Wremer Specken 4, 27639 Wurster Nordseeküste
Beginn der Regelung:
Diese Regelung gilt ab dem Jahr 2017. Für Neu-Absolvent*innen beginnt der Nachweiszeitraum im Folgejahr nach dem praktischen Examen.
Information:
Unsere Absolvent/innen von 2016 und früher sind Ende 2016 von uns angeschrieben und über die neuen Regelungen informiert worden. Seitdem erhalten Absolvent*innen zusammen mit dem Zertifikat die Informationen. Einmal jährlich versenden wir per E-Mail eine Erinnerung an das Einreichen der Nachweise.
Sie haben bei uns die OMT-Weiterbildung erfolgreich absolviert und keine Informationen erhalten? Das tut uns leid. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir dies nachholen und gleich überprüfen, ob wir von Ihnen aktuelle Kontaktdaten in unserer Datenbank haben.
Ihre Ansprechperson ist Stefan Hegenscheidt, E-Mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 04705-9518-23
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